Informationspflicht

Für wen gilt sie?

Für jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den belgischen Markt bringt.

Außerdem auch für kommunale Zweckverbände, Verkäufer von (verpackten) Produkten für Haushalte und diejenigen, die Allgemeine Abfallvermeidungspläne einreichen müssen, wie z.B. Verpackungsverantwortliche und bestimmte Berufsverbände.

Was bedeutet das für mein Unternehmen?

Ihr Unternehmen muss jedes Jahr der Interregionalen Verpackungskommission           den Typ und den Recyclinganteil der Verpackungen mitteilen, die Ihr Unternehmen auf den belgischen Markt bringt.

Das heißt, Sie müssen aufzeigen, dass Sie die gesetzlich festgesetzten Ziele erreichen.

Wie kann ich als Unternehmen der Informationspflicht genügen?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Abgabe der Erklärung über eine zugelassene Einrichtung

Sie können Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, indem Sie sich einer zugelassenen Einrichtung anschließen. In diesem Fall übernimmt diese Ihre Verpflichtungen für Sie. 

Valipac ist die zugelassene Einrichtung für Industrieverpackungen.

Fost Plus ist die zugelassene Einrichtung für Haushaltsverpackungen.

Gelangen Ihre Verpackungen sowohl in Unternehmen als auch in Haushalte? Dann müssen Sie sich beiden Einrichtungen anschließen. So genügen Sie gleichzeitig sowohl der Informations- als auch der Rücknahmepflicht.

2. Selbst eine Erklärung bei der IVK einreichen

Wollen Sie selbst die Informationspflicht übernehmen? Dann müssen Sie selbst den Beweis für das Recycling und die Verwertung der Verpackungen liefern, für die Ihr Unternehmen verantwortlich ist, und diesen Beweis der Interregionalen Verpackungskommission zukommen lassen. Das kann online mit der Verpackungserklärung geschehen.

Sie können die Erklärung selbst abgegeben, wenn

Klicken Sie hier für Informationen zur online Erklärung.

Minolta DSC

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)