Infolge der 6. Staatsreform dient die IVK seit dem 1. Januar 2015 auch als belgische Durchfuhrbehörde.
Das heißt, sie bearbeitet Mitteilungen von Frachtführern, die Abfall durch Belgien befördern, der nicht in Belgien entstanden ist, und der auch nicht in Belgien verarbeitet werden soll.
Transportmeldung, Abfallbeförderung durch Belgien
Befördern Sie Abfall, der nicht aus Belgien stammt und für ein anderes Land bestimmt ist? Dann müssen Sie der IVK eine Kopie der Notifizierungsakte für den Transport zukommen lassen wie auch der Entscheidungen der Behörden im Ausland, die davon betroffen sind.
Sie können die Transportmeldungen der IVK folgendermaßen zukommen lassen:
Per e-mail: transitwsr@ivcie.be
Per post:
IVC – doorvoer
Gaucheretstraat 92-94
1030 Brussel
Per fax: +32 2 218 30 88
Wenn Sie Fragen zur Durchfuhr von Abfall haben, dann wenden Sie sich bitte an die IVK.
Per e-mail: a.vanpoucke@ivcie.be
Per Telefon: +32 2 209 03 60
Per post:
IVK – Durchfuhr
Rue Gaucheret 92-94
1030 Brüssel
Per fax: +32 2 209 03 98
Ein- und Ausfuhr von Abfall von und nach Belgien
Die IVK ist nicht zuständig für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall aus dem Ausland in eine der belgischen Regionen (Einfuhr) oder für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfall aus einer der belgischen Regionen ins Ausland (Ausfuhr).
Die für die Ein- und Ausfuhr zuständigen Behörden sind:
Außerdem ist die IVK auch nicht zuständig für die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung durch Belgien. Dafür sind die regionalen Umweltinspektionen zuständig.
Nachstehend finden Sie ihre Kontaktdaten: