Als Verpackung gilt jedes aus beliebigen Stoffen hergestellte Produkt, das zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung und zur Darbietung von Waren dient – das kann vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen – und vom Hersteller an den Benutzer oder Verbraucher weitergegeben wird. Alle Wegwerfartikel, die für dieselben Zwecke verwendet werden, sind als Verpackungen zu betrachten.

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Die Definition von „Verpackung“ berücksichtigt darüber hinaus die folgenden Kriterien:

1. Ein Artikel gilt als Verpackung, wenn auf ihn die obige Definition zutrifft, ungeachtet sonstiger Funktionen, die die Verpackung ebenfalls erfüllen kann, es sei denn, der Artikel ist ein integraler Bestandteil eines Produkts und notwendig, um dieses Produkt während seiner gesamten Lebensdauer zu stützen oder zu schützen, und dass alle Elemente dazu bestimmt sind, zusammen verwendet, konsumiert oder beseitigt zu werden.

2. Artikel, die hergestellt sind, um an der Verkaufsstelle gefüllt zu werden, wie auch Wegwerfartikel, die verkauft, gefüllt oder aan der Verkaufsstelle angefertigt werden, werden als Verpackungen betrachtet, insofern sie eine Verpackungsfunktion haben.

3. Die Verpackungselemente und die in die Verpackung integrierten Stützelemente werden als Teil der Verpackung betrachtet, zu der sie gehören. Stützelemente, die direkt an einem Produkt befestigt sind und einem Verpackungszweck dienen, werden als Verpackungen betrachtet, es sei denn, sie sind integraler Bestandteil des Produkts und alle Element sind dazu bestimmt, zusammen konsumiert oder beseitigt zu werden.

  • Eine Jewelbox für CDs kann zum Beispiel nicht als Verpackung angesehen werden, da sie zur ständigen Aufbewahrung der CD dient.
  • Eine Streichholzschachtel ist dahingegen trotz ihrer Gebrauchsfunktion – sie dient zum Anzünden der Streichhölzer – als Verpackung anzusehen.

Die IVK hat in Absprachen mit diversen Betroffenen eine umfangreiche Liste für Zweifelsfälle zusammen gestellt, die Fall für Fall angibt, ob es sich um eine Verpackung handelt oder nicht.

Diese Liste stimmt überein mit den einschlägigen europäischen Vorschriften.

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)