Das Zusammenarbeitsabkommen

 

Im Folgenden entdecken Sie, was das Zusammenarbeitsabkommen beinhaltet, warum es entstanden ist und welches die Folgen für Unternehmen sind.

 

Was beinhaltet das Zusammenarbeitsabkommen?

 

Das Zusammenarbeitsabkommen ist ein gesetzlicher Rahmen zur Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen aller Art in Belgien, gleich ob er aus Haushalten oder aus Unternehmen stammt.

Für Unternehmen, die Produkte auf den belgischen Markt bringen, sieht das Zusammenarbeitsabkommen drei gesetzliche Verpflichtungen vor: die Informationspflicht, die Rücknahmepflicht und das Einreichen eines Abfallvermeidungsplans.

Außerdem gibt das Zusammenarbeitsabkommen einen gesetzlichen Rahmen für die anerkannten Einrichtungen vor. Diese sorgen für die getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen aus Unternehmen und Haushalten.

Des Weiteren stehen in dem Zusammenarbeitsabkommen wichtige gesetzliche Definitionen zu Verpackungen und Dingen, die damit im Zusammenhang stehen, aber auch die Regeln für Sanktionen und Kontrollen.

Hier finden Sie das vollständige Zusammenarbeitsabkommen vom 4. November 2008.

 

Wie ist es zu dem Zusammenarbeitsabkommen gekommen?

 

Am 20. Dezember 1994 wurde die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments veröffentlicht. Diese sah vor, dass alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gesetzlichen Rahmen für die Vereinheitlichung der Bewirtschaftung und Vermeidung von Verpackungsabfällen in Europa zu schaffen hatten.

In Belgien wurde dieser gesetzliche Rahmen durch das Zusammenarbeitsabkommen geschaffen, in dem geregelt ist, wie Belgien die vorgegebenen Ziele erfüllt.

Die Flämische Region, die Wallonische Region und die Region Brüssel-Hauptstadt haben das Zusammenarbeitsabkommen über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen gemeinsam unterzeichnet.

Das Zusammenarbeitsabkommen ist ein Gesetzestext, der in ganz Belgien in Kraft ist. Die Einrichtung der IVK ist im Zusammenarbeitsabkommen verankert.

Die IVK muss darüber wachen, dass das Zusammenarbeitsabkommen korrekt eingehalten wird.

 

Was sind die Folgen für Unternehmen?

 

Laut Zusammenarbeitsabkommen sind Sie als Unternehmen verantwortlich für den Verpackungsabfall von Produkten, die Sie auf den belgischen Markt bringen:

  • Verpacken Sie Ihre Produkte selbst, oder lassen Sie Produkte verpacken, die Sie in Belgien auf den Markt bringen?
  • Führen Sie verpackte Produkte ein, um sie auf den belgischen Markt zu bringen?
  • Oder führen Sie Produkte ein und entpacken Sie sie in Ihrem Unternehmen?

Dann haben Sie drei gesetzliche Verpflichtungen:

 

1. Rücknahmepflicht

 

Für wen?

Für Unternehmen, die über 300 kg Verpackungen auf den belgischen Markt bringen.

Was bedeutet das?

Sie müssen jedes Jahr nachweisen können, dass mindesten 80 % der betroffenen Verpackungen stofflich verwertet und 85 % verwertet (stofflich +energetisch) wurden.

Wie kommt man dieser Pflicht nach?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie werden Mitglied einer anerkannten Einrichtung, die für Sie die Formalitäten übernimmt.
  2. Sie reichen bei der IVK selbst eine Erklärung ein.

Zur Webseite über die Rücknahmepflicht.

2. Informationspflicht

 

Für wen?

Für jedes Unternehmen, das verpackte Produkte auf den belgischen Markt bringt.

Was bedeutet das?

Sie müssen der Interregionalen Verpackungskommission jedes Jahr die Menge, den Typ und den stofflich verwerteten Anteil der Verpackungen angeben, die Ihr Unternehmen auf den belgischen Markt bringt, mitteilen.

Mit einem Wort, Sie müssen nachweisen, dass sie die gesetzlich festgesetzten Ziele erreichen.

Wie kommt man dieser Pflicht nach?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie werden Mitglied einer anerkannten Einrichtung, die für Sie die Formalitäten übernimmt.
  2. Sie reichen bei der IVK selbst eine Erklärung ein.

 

3. Einreichen des Abfallvermeidungsplans

 

Für wen?

Für Unternehmen, die

  • pro Jahr mindestens 300 Tonnen Einwegverpackungen auf den Markt bringen

oder

  • mindestens 100 Tonnen Güter in Belgien verpacken oder verpacken lassen

Was bedeutet das?

Der Abfallvermeidungsplan soll Unternehmen dazu bringen, strukturell darüber nachzudenken, wie sie Verpackungsabfall vermeiden und reduzieren können. Er muss alle drei Jahre eingereicht werden.

Wie kommt man dieser Pflicht nach?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

    1. Sie reichen bei der IVK selbst eine Erklärung ein.
    2. Sie erkundigen sich bei Ihrem Berufsverband, ob er sie dabei unterstützen kann.

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)