Die IVK besteht aus einem Entscheidungsorgan und einem Ständigen Sekretariat.
Das Entscheidungsorgan (EO) besteht aus neun Mitgliedern:
Funktion des Entscheidungsorgans
Das Entscheidungsorgan fasst die strategischen Beschlüsse im Hinblick auf die Vermeidung und die Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen und kommt einmal im Monat zusammen. Außerdem ernennt das EO jedes Jahr am 5. März den Vorsitzenden der IVK nach dem Rotationsprinzip im Hinblick auf die Regionen.
Das ständige Sekretariat wird Personalmitgliedern der Regionalverwaltungen gebildet. Das Entscheidungsorgan ernennt einen Direktor und einen Dienststellenleiter.
Funktion des ständigen Sekretariats
Das ständige Sekretariat bereitet die vom Entscheidungsorgan zu fassenden strategischen Beschlüsse vor. Außerdem hat das Ständige Sekretariat die ständige Aufsicht über die zugelassenen Einrichtungen und wacht über die Durchführung des Zusammenarbeitsabkommens.