Bearbeitungsgebühren

Für eine Notifizierung sind Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Diese Kosten sind bei Anlegen der Notifizierungsakte fällig, ungeachtet, ob eine Genehmigung erteilt wird oder nicht.

Ein Entscheid der IVK wird erst dann wirksam, wenn die Rechnung vollständig beglichen ist. Transporte, die ohne gültige Bezahlung erfolgen, gelten als gesetzeswidrig.

 

Ab dem 21. Mai 2026 gelten folgende Änderungen für die Bearbeitung Ihrer Notifizierung:

  • Die IVK (BE004) erhebt eine Gebühr von 550 EUR* für die Bearbeitung Ihrer Notifizierung, es sei denn, es handelt sich um eine Verbringung, bei welchem sich der Transit auf die Durchfuhr über einen belgischen Seehafen beschränkt (maritime Notifizierung).
  • Die IVK (BE004) bietet ein Online-Meldesystem für Transportmeldungen (Artikel 16.b und 16.d). Der Notifizierende und der Empfänger können Transportanmeldungen online eingeben, nachdem sie sich entsprechend verpflichtet und angemeldet haben. Beachten Sie, dass dieses System ausschließlich mit der IVK-Datenbank verknüpft ist. Die eingegebenen Daten werden mit Online-Systemen von anderen beteiligten Behörden folglich nicht geteilt.
  • Wenn sich bei einer gebührenpflichtigen Notifizierung der Notifizierende und der Empfänger verpflichten, die Transportanzeige selbst elektronisch vorzunehmen, wird ein Sofortrabatt gewährt. In dem Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr 275 EUR* anstelle von 550 EUR*. Kommt eine der Parteien ihrer Verpflichtung nicht nach, entfällt der Rabatt.
  • Die IVK (BE004) betrachtet DIWASS als ein elektronisches System im Sinne von Artikel 10 § 3 des Zusammenarbeitsabkommens. Die Bearbeitungsgebühr für Notifizierungen, die über DIWASS eingereicht werden, beträgt demgemäß 275 EUR* anstatt 550 EUR*.  Sowohl der Anmelder als auch der Empfänger müssen dazu die Verpflichtungserklärung mit der Webanwendung der IVK (BE004) ausfüllen. Beide erhalten zu dieser Verpflichtungserklärung ebenfalls eine E-Mail von der IVK (BE004). Kommt eine der Parteien ihrer Verpflichtung nicht nach, entfällt der Rabatt.

 

 

 

 

(*) Ab dem 01.01.2026 beträgt die Gebühr 550 EUR für die Standardbearbeitung Ihrer Notifizierung und 275 EUR, wenn die Transportanzeige eigenhändig elektronisch erstellt wird.

 

 

 

 

Interregionale Verpackungskommission (IVK)