Bearbeitungsgebühren

 

Ab dem 1. Juli 2023 gelten folgende Änderungen im Umgang mit Ihrem dossier (Notifizierung):

  • Das IVK (BE004) erhebt eine Gebühr von 400 EUR (zu indexieren*) für die Bearbeitung Ihrer Notifizierung, außer wenn es sich um eine Verbringung handelt, bei der nur ein belgischer Seehafen passiert wird.
  • Das IVK (BE004) bietet ein Online Meldesystem für Transportmeldungen (Artikel 16.b und 16.d). Der Notifizierende und der Empfänger können Transportanmeldungen online eingeben, nachdem sie sich verpflichtet und angemeldet haben. Beachten Sie, dass dieses System ausschließlich mit der IVK-Datenbank verknüpft ist. Eine Weitergabe der eingegebenen Daten an Online Systeme anderer beteiligter Behörden erfolgt daher nicht.
  • Wenn sich in einer gebührenpflichtigen Notifizierung der Notifizierende und der Empfänger verpflichten die Transportanzeige selbst elektronisch vorzunehmen, wird ein Sofortrabatt gewährt, so dass die Gebühr 200 EUR (zu indexieren*) beträgt. Bitte beachten Sie dass dieser Rabatt annulliert wird, wenn von einer der Parteien die Verpflichtung nicht erfüllt wird.

 

(*) Die Beträge müssen noch indexiert werden. Die indexierten Beträge gelten ab Veröffentlichung im Belgisches Staatsblatt.

 

 

 

 

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)