Rücknahmepflicht

Für wen gilt sie?

Für Unternehmen, die pro Jahr mehr als 300 Kilogramm Haushalts- und Industrieverpackungen auf den belgischen Markt bringen.

Die Mindestanteilwerte ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gewicht bezogen auf das Gesamtgewicht der in Belgien auf den Markt gebrachten Einwegverpackungen betragen für Verpackungsabfälle häuslicher Herkunft:

  • ab dem Kalenderjahr 2009:
    • stoffliche Verwertung: 80%;
    • Verwertung zuzüglich „Verbrennung mit Energiegewinnung in Müllverbrennungsanlagen“: 90%.

Die Mindestanteilwerte ausgedrückt als prozentualer Anteil am Gewicht bezogen auf das Gesamtgewicht der in Belgien auf den Markt gebrachten Einwegverpackungen betragen für Verpackungsabfälle industrieller Herkunft:

  • ab dem Kalenderjahr 2009:
    • stoffliche Verwertung: 75%;
    • Verwertung zuzüglich „Verbrennung mit Energiegewinnung in Müllverbrennungsanlagen“: 80%;
  • ab dem Kalenderjahr 2010:
    • stoffliche Verwertung: 80%;
    • Verwertung zuzüglich „Verbrennung mit Energiegewinnung in Müllverbrennungsanlagen“: 85%.

Was bedeutet die Rücknahmepflicht für mein Unternehmen?

Ab dem Kalenderjahr, das dem Inkrafttreten des Zusammenarbeitsabkommens vom 5. März 2020 zur Abänderung des Zusammenarbeitsabkommens vom 4. November 2008 über die Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen folgt*, müssen zudem für die verschiedenen Verpackungsmaterialien in Hinblick auf die stoffliche Verwertung die folgenden Mindestprozentsätze für das gesamte belgische Staatsgebiet erreicht werden:

  • 90 % des Gewichts bei Glas;
  • 90 % des Gewichts bei Papier/Pappe;
  • 90 % des Gewichts bei Getränkekartons;
  • 90 % des Gewichts bei eisenhaltigem Metall;
  • 75 % des Gewichts bei Aluminium;
  • 50 % des Gewichts bei Kunststoff;
  • 80 % des Gewichts bei Holz.

Für Verpackungsabfälle häuslicher Herkunft muss ab dem Kalenderjahr 2023 für das gesamte belgische Staatsgebiet im Hinblick auf die stoffliche Verwertung ein Mindestanteil von 65 % des Gewichts bei Kunststoff erreicht werden.

Für Verpackungsabfälle industrieller Herkunft muss ab dem Kalenderjahr 2023 für das gesamte belgische Staatsgebiet im Hinblick auf die stoffliche Verwertung ein Mindestanteil von 55 % des Gewichts bei Kunststoff erreicht werden.

Für Verpackungsabfälle häuslicher Herkunft muss ab dem Kalenderjahr 2030 für das gesamte belgische Staatsgebiet in Hinblick auf die stoffliche Verwertung ein Mindestanteil von 70 % des Gewichts bei Kunststoff erreicht werden.

Für Verpackungsabfälle industrieller Herkunft muss ab dem Kalenderjahr 2030 für das gesamte belgische Staatsgebiet im Hinblick auf die stoffliche Verwertung ein Mindestanteil von 65 % des Gewichts bei Kunststoff erreicht werden.

Die vorstehend genannten Prozentsätze für die stoffliche Verwertung werden gemäß den Bestimmungen der Interregionalen Verpackungskommission in Übereinstimmung mit dem europäischen Recht errechnet.

*Diese neuen Prozentsätze sind daher ab 2021 gültig, das Zusammenarbeitsabkommens trat im September 2020 in Kraft

Beispiel

Ihr Unternehmen ist für 10 Tonnen Haushaltsverpackungen verantwortlich, dann müssen Sie nachweisen, dass mindestens 8 Tonnen recycelt wurden und mindestens eine weitere Tonne (beispielsweise mit Rückgewinnung von Energie) verwertet wurde.

Angenommen es handelt sich konkret um 8 Tonnen Papier/Pappe und 2 Tonnen Kunststoff. Dann müssen sie als Unternehmen nachweisen können, dass Sie mindestens 7,2 Tonnen Papier/Pappe en 1,0 Tonnen Kunststoff selbst recycelt haben oder von anderen haben recyceln lassen.

Wie kann ich als Unternehmen die Rücknahmepflicht erfüllen?

Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Sich einer zugelassenen Einrichtung anschließen

Sie können Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, indem Sie sich einer zugelassenen Einrichtung anschließen. In diesem Fall übernimmt diese Ihre Verpflichtungen für Sie.

Valipac ist die zugelassene Einrichtung für Industrieverpackungen.

Fost Plus ist die zugelassene Einrichtung für Haushaltsverpackungen.

Gelangen Ihre Verpackungen sowohl in Unternehmen als auch in Haushalte? Dann müssen Sie sich beiden Einrichtungen anschließen.

2. Selbst eine Erklärung bei der IVK einreichen

Wollen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung selbst nachkommen? Dann müssen Sie selbst den Beweis für das Recycling und die Verwertung der Verpackungen liefern, für die Ihr Unternehmen verantwortlich ist, und diesen Beweis der Interregionalen Verpackungskommission zukommen lassen. Das kann online mit der Verpackungserklärung geschehen.

Sie können erwägen, Ihre Erklärung selbst einzureichen, wenn

Klicken Sie hier für Informationen zur online Erklärung.

 

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Interregionalen Verpackungskommission (IVK)