Funktion der IVK

 

Die Tätigkeit der Interregionalen Verpackungskommission ruht auf zwei Pfeilern. Der größere Pfeiler widmet sich der Vermeidung und Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen. Der andere Pfeiler hat die Bearbeitung der Transportmeldungen für die Durchfuhr von Abfällen durch Belgien zur Aufgabe.

 

1. Vermeidung & Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen

Am 20. Dezember 1994 veröffentlichte das Europäische Parlament die Richtlinie 94/62/EG mit der Auflage für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einen gesetzlichen Rahmen für die Harmonisierung der Bewirtschaftung und Vermeidung von Verpackungsabfällen in Europa zu schaffen.

In Belgien nahm dieser gesetzliche Rahmen die Gestalt des Zusammenarbeitsabkommens an. Das ist ein Rechtstext in dem steht, wie die Europäische Richtlinie in Belgien umgesetzt werden soll.

Die IVK muss darüber wachen, dass das Zusammenarbeitsabkommen korrekt eingehalten wird.

Konkret hat die IVK u.a. folgende Aufgaben:

  1. Kontrolle, ob die Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen) und anerkannten Einrichtungen ihrer Informationspflicht und Rücknahmepflicht nachkommen.
  2. Kontrolle, ob die die Verpackungsverantwortlichen und anerkannten Einrichtungen die gesetzlich festgesetzten Quoten für die Verwertung und stoffliche Verwertung einhalten.
  3. Billigung oder Ablehnung der Abfallvermeidungspläne der Unternehmen (Verpackungsverantwortlichen).
  4. Zulassung oder Ablehnung von Einrichtungen, die für die Förderung, Koordinierung und Finanzierung der getrennten Sammlung, Verwertung und stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen sorgen.
  5. Unterstützung und Beratung der Regionen beispielsweise durch die Einrichtung von Konsultationsforen, Anbieten von logistischer Unterstützung oder Vorschlagen von Gesetzesänderungen.
  6. Durchführung oder in Auftrag geben von Studien und Umfragen zur Bewirtschaftung und Vermeidung von Verpackungsabfällen.

Mehr zum Zusammenarbeitsabkommen vom 30. Mai 1996 bezüglich der Vermeidung und der Bewirtschaftung von Verpackungsabfällen

 

2. Durchfuhr von Abfällen

Seit dem 1. Januar 2015, nach der sechsten Staatsreform, ist die IVK nun auch für Belgien die Durchfuhrbehörde. Das bedeutet, dass sie Mitteilungen von Frachtführern bearbeitet, die Abfall durch Belgien befördern, der nicht aus Belgien kommt und auch nicht in unserem Land verarbeitet werden soll.

Weitere Informationen zur Durchfuhr von Abfallstoffen.

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)