Eine Verpackung ist entweder für den einmaligen oder mehrfachen Gebrauch bestimmt.
Eine Verpackung ist wieder verwendbar, wenn ihre Beschaffenheit während ihrer Lebensdauer eine Mindestzahl von Kreislaufdurchgängen gestattet und (im Prinzip) stets für denselben Zweck, für den sie konzipiert wurde, wiederverwendet werden kann.
Jede Verpackung, die nicht wiederverwendbar ist, ist eine Einwegverpackung. Für Einwegverpackungen besteht Rücknahmepflicht.