Unter Verwertung von Abfallstoffen fällt eine begrenzte Anzahl von Verfahren, die beinhalten, dass der Abfall nicht schlicht und einfach vernichtet wird, sondern mit der Vernichtung noch ein nützlicher Effekt einher geht.
Die Verbrennung von Verpackungsabfällen in Hausmüllverbrennungsanlagen, die eine gewisse Rückgewinnung von Dampf oder Strom gewährleisten, kann ebenfalls geltend gemacht werden (so wie in der Richtlinie 2004/12/EG vorgesehen).