• Erstverpackung oder Verkaufsverpackung

    Dies ist jede Verpackung, die dem Endabnehmer oder -verbraucher in der Verkaufsstelle als eine Verkaufseinheit angeboten wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel um eine Verpackung, die das Produkt direkt umgibt, wie eine Flasche oder eine Dose für ein Erfrischungsgetränk.

  • Zweitverpackung oder Umverpackung

    Dies ist jede Verpackung, die eine bestimmte Anzahl von Verkaufseinheiten (Erstverpackungen) enthält, welche in der Verkaufsstelle zusammen an den Endabnehmer oder -verbraucher abgegeben werden oder allein zur Bestückung der Verkaufsregale dienen. Diese Verpackungen können von der Ware entfernt werden, ohne dass dies deren Eigenschaften beeinflusst. Ein Beispiel dafür ist die Plastikverpackung eines Sechserpacks mit Limonade.

  • Drittverpackung oder Transportverpackung

    Das ist jede Verpackung, welche die Handhabung und den Transport von mehreren Verkaufseinheiten oder Umverpackungen in einer Weise erleichtert, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport fallen nicht unter den Begriff der Transportverpackung. Gemeint sind zum Beispiel Paletten oder (schwere) Holzkisten.

  • Serviceverpackung

    Alle Erst-, Zweit- oder Drittverpackungen, die am Ort der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen für den Verbraucher verwendet werden, sowie jede gleichartige Verpackung, die in derselben Weise verwendet wird. 

    Zum Beispiel die Brottüte beim Bäcker, das Einpackpapier von Fleischwaren beim Metzger usw. 

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)