Fragen

1.Ich bin bei Fost Plus und/oder Valipac bereits Mitglied. Muss ich dann noch bei der IVK eine Erklärung einreichen?

Nein, wohl aber müssen Sie möglicherweise eine Abfallvermeidungsplan einreichen. Im Gesetz sind drei Verpflichtungen vorgesehen: die Informationspflicht, die Rücknahmepflicht und das Einreichen eines Abfallvermeidungsplans. Sind Sie Mitglied bei Valipac und/oder Fost Plus? Dann genügen Sie der Informationspflicht und der Rücknahmepflicht über diese Einrichtungen.

Müssen Sie als Unternehmen auch einen Abfallvermeidungsplan einreichen? Dann muss dies bei der IVK direkt geschehen, aber erkundigen Sie sich auch eben bei Ihrem Berufsverband. Einige Verbände erstellen für ihre Mitglieder einen sektoriellen Abfallvermeidungsplan.

2.Fost Plus und Valipac sind für die jeweils unter ihre Zuständigkeit fallenden Verpackungsabfälle die einzigen anerkannten Einrichtungen. Sind ihre Gewinnspannen dann nicht zu hoch?

Nein, das Zusammenarbeitsabkommen bestimmt, dass die anerkannten Einrichtungen keinen Erwerbscharakter haben dürfen. Sie haben somit keine Gewinnspanne.

3.Ich lasse meinen industriellen Verpackungsabfall bereits von einer Containerfirma abholen. Warum sollte ich auch noch bei einer anerkannten Einrichtung wie Valipac Mitglied werden? Bezahle ich dann nicht zweimal?

Diese Überlegung ist völlig verkehrt.

Erst einmal müssen Sie unterscheiden zwischen Verpackungen von Produkten, die Sie auf den Markt bringen, und Verpackungen, die als solche in Ihrem Unternehmen verbleiben.

Anders gesagt: Es besteht ein Unterschied zwischen dem Verpackungsabfall, den Sie in Ihrem Unternehmen mit eigenen Augen sehen, und dem Verpackungsabfall, der zu anderen gelangt, den Sie selbst aber nicht sehen.

Verpackungen, die Sie auf den Markt bringen

Für diese Verpackungen sind Sie der Verpackungsverantwortliche. Und das hat bestimmte Folgen. So sind Sie der Informationspflicht und der Rücknahmepflicht unterworfen und müssen zudem möglicherweise einen Abfallvermeidungsplan aufstellen.

Verpackungen, die in Ihrem Unternehmen verbleiben.

Für diese Art Verpackungen sind Sie nicht unbedingt verantwortlich.

4.Ich bin bei Fost Plus und/oder Valipac bereits Mitglied. Können Kunden von mir verlangen, dass ich die Verpackungen, für die ich verantwortlich bin, bei ihnen abhole?

Nein. In diesem Fall denken die Kunden an eine Annahmepflicht. Nicht zu verwechseln mit der Rücknahmepflicht.

Die Rücknahmepflicht ist die Pflicht, für die Verwertung und stoffliche Verwertung bestimmte Prozentsätze nachzuweisen. Dieser Pflicht genügen Sie, wenn Sie bei Valipac und/oder Fost Plus angeschlossen sind.

5.Ich liefere meine Produkte an Großhändler, die sie weiterverteilen. Ich weiß also nicht, wohin meine Produkte letztendlich gelangen. Wie können Fost Plus oder Valipac dann meine Verpackungen zurücknehmen?

Fost Plus hat mit allen Gemeinden, die Hausabfall einsammeln, Verträge abgeschlossen. Dadurch hat Fost Plus einen Einblick auf alle Mengen Haushaltsabfall, die in Belgien anfallen. Und somit auch auf den Verpackungsabfall, den der Großhandel von Ihnen übernimmt.

Valipac geht nach demselben Prinzip mit Containerfirmen vor, die traditionell für die Abholung und Beseitigung von Industrieabfällen sorgen. Praktisch funktioniert das anders, aber mit demselben Resultat: Auch Valipac kann über den in Belgien anfallenden Industrieabfall Bericht erstatten.

Fost Plus und Valipac dürfen die Quoten all ihrer Mitglieder für die Verwertung und die stoffliche Verwertung in ihrer Berichterstattung zusammenfassen.

6.Ich kannte die Gesetzgebung nicht und entspreche nicht den Vorschriften. Ist es zu spät, um dies in Ordnung zu bringen?

In einigen Fällen kann die Situation noch in Ordnung gebracht werden.

Die IVK hat bei der Anerkennung sowohl von Fost Plus als auch von Valipac die Möglichkeit vorgesehen, dass ein Verpackungsverantwortlicher in bestimmten Fällen rückwirkend Mitglied werden kann.

Achtung, diese Regelung ist nicht von Dauer. Sie dürfen deshalb nicht davon ausgehen, dass diese Regelung auch bei der nächsten Anerkennung von Fost Plus oder Valipac weiterhin gilt.

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)