Eine Verpackung ist entweder für den einmaligen oder mehrfachen Gebrauch bestimmt.

Eine Verpackung ist wieder verwendbar, wenn ihre Beschaffenheit während ihrer Lebensdauer eine Mindestzahl von Kreislaufdurchgängen gestattet und (im Prinzip) stets für denselben Zweck, für den sie konzipiert wurde, wiederverwendet werden kann.

  • Ein Senfglas, das anschließend als Trinkglas verwendet wird, ist keine wiederverwendbare Verpackung. Die zweite Verwendung ist von der ersten grundverschieden.
  • Ein normaler Karton, der nach dem Leeren durch den Entpacker verwendet wird, um seine eigenen Produkte zu verpacken, wird nicht deswegen zur wiederverwendbaren Verpackung. Der Karton war nicht konzipiert, um eine Mindestzahl von Kreislaufdurchgängen zu gestatten.

Jede Verpackung, die nicht wiederverwendbar ist, ist eine Einwegverpackung. Für Einwegverpackungen besteht Rücknahmepflicht.

 

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Interregionalen Verpackungskommission (IVK)