Fragen

1.Was versteht man unter Durchfuhr?

Jede Form der Verbringung (Beförderung/Transport) von Abfall durch Belgien, der nicht aus Belgien stammt und in unserem Land auch nicht verarbeitet werden soll.

2.Gelten die folgenden Situationen in Häfen als Durchfuhr?

Situation   Ja    Nein
Ein mit Abfall beladenes Schiff, das in territoriale Gewässer (territoriale Küsten- oder Binnengewässer) einfährt.      X
Ein Schiff, das Abfälle transportiert, läuft einen Hafen an ohne Abfälle zu löschen oder zu laden, und begibt sich anschließend zu einem anderen Löschhafen.    X
Ein Schiff, das Abfälle transportiert, läuft einen Hafen an, entlädt diese eventuell zu einem bestimmten Zweck, um sie anschließen wieder an Bord zu nehmen, oder aber um eine Beiladung aufzunehmen, wonach das Schiff mit dem Abfall Kurs auf einen anderen Löschhafen nimmt.    X
Ein Schiff, das Abfälle transportiert, läuft einen Hafen an, wo die Abfälle gelöscht und auf ein anderes Schiff umgeladen werden, das anschließend in einem anderen Löschhafen gelöscht werden soll.    X
Ein Schiff, das Abfälle transportiert, läuft einen Hafen an, wo der Abfall gelöscht und auf ein anderes Beförderungsmittel (z.B. LKW, Zug usw.) umgeladen wird, das den Abfall in ein anderes Bestimmungsland verbringt.    X

3.Bedarf es für jeden Abfalltransport auch immer eines Identifizierungs- oder Abfalldokuments?

Ja.

Im Inlandsverkehr: ein von den Regionen vorgesehenes Identifikationsdokument;

Bei grenzüberschreitenden Verbringungen: die von der Verordnung (EG)1013/2006 vorgeschriebenen Papiere.

  • Die Verbringung fällt unter das Verfahren der vorherigen Notifizierung: ausgefülltes Begleitformular Anhang 1B
  • Die Verbringung fällt nicht unter das Verfahren der vorherigen Notifizierung: ausgefülltes Informationsdokument Anhang VII

Interregionalen Verpackungskommission (IVK)