Am 12. August 2026 tritt die Europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR oder “Packaging and Packaging Waste Regulation”) in Kraft. Diese Verordnung schafft den belgischen Begriff „Verpackungsverantwortlicher“ ab und ersetzt ihn durch einen neuen einheitlichen europäischen Begriff: den „Hersteller“. Ein Hersteller ist mit einem Verpackungsverantwortlichen vergleichbar, aber die Begriffe sind nicht vollkommen identisch. Die beiden Begriffe sind unterschiedlich definiert. Weitere Informationen zur neuen Definition des Begriffs „Hersteller“ finden Sie in der erläuternden Mitteilung, die Sie über diesen Link einsehen können.
Um die Unternehmen bei der korrekten Feststellung des „Herstellers” zu unterstützen, wurde ein vereinfachtes Dokument mit dem Titel „Der verantwortliche Hersteller für EPR im Mitgliedstaat” erstellt. Dieses Dokument enthält einen Entscheidungsbaum, mit dem sich der Hersteller in den meisten Fällen schnell identifizieren lässt. Das vereinfachte Dokument können Sie über diesen Link einsehen.

Für Belgien hat die neue Definition, je nach Art des Unternehmens, unterschiedliche Auswirkungen auf die Feststellung, welches Unternehmen für die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen verantwortlich ist.
Bei Unternehmen, die bisher Verpackungsverantwortliche vom Typ A sind, wird sich die Situation in den meisten Fällen nur geringfügig ändern: Der jetzige Verpackungsverantwortliche wird in Zukunft in der Regel auch Hersteller sein. Nur bei „harten“ Transportverpackungen wie Paletten, die er für den Transport seiner Produkte verwendet, geht die Verantwortung auf den eventuellen belgischen Erzeuger dieser Verpackungen über. Bestellt der derzeitige Verpackungsverantwortliche vom Typ A jedoch seine Paletten im Ausland, gilt er auch in Zukunft als Hersteller und nicht der Erzeuger der Paletten im Ausland.
Bei Unternehmen, die bisher Verpackungsverantwortliche vom Typ B sind, wird sich die Situation in den meisten Fällen nicht verändern: Der jetzige Verpackungsverantwortliche gilt in Zukunft in der Regel auch als Hersteller.
Auch der derzeitige Verpackungsverantwortliche vom Typ D wird fast immer auch zum Hersteller werden.
Die größte Veränderung betrifft die derzeitigen Verpackungsverantwortlichen vom Typ C; dieser Typ von Verpackungsverantwortlichen kommt nur bei Verpackungen industrieller Herkunft vor. Diese Unternehmen werden in den meisten Fällen nicht mehr als Hersteller angesehen. Stattdessen gilt ihr Lieferant im Ausland als Hersteller. Dem früheren Verpackungsverantwortlichen vom Typ C kommt jedoch weiterhin eine Verantwortung zu: Er muss sorgfältig vorgehen und die Verwendung „illegaler Verpackungen” vermeiden. Die europäische Verordnung PPWR legt nämlich in Artikel 44.4 fest, dass Verpackungen, für die sich der Hersteller nicht in dem Land registriert hat, in dem sie in Verkehr gebracht werden, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Registrierung erfolgt in den meisten Fällen über die künftigen Organisationen für Herstellerverantwortung (die heutigen zugelassenen Stellen).
Wir empfehlen insbesondere den Verpackungsverantwortlichen vom Typ C, sich so schnell wie möglich mit ihrem Lieferanten in Verbindung zu setzen und bei diesen darauf anzudringen, sich ab dem 12. August 2026 einer in Belgien zugelassenen Stelle oder einer von Belgien genehmigten Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) anzuschließen. Für Verpackungen industrieller Herkunft kann man sich vorläufig nur an die zugelassene Einrichtung Valipac wenden. Auch die belgischen Erzeuger von „harten” Transportverpackungen wie Paletten sollten sich bereits jetzt auf ihre künftige Verantwortung als Hersteller vorbereiten.
Wichtig ist, dass sich die Gesetzgebung Mitte 2026 ändert. Das bedeutet, dass sowohl der bisherige Verpackungsverantwortliche als auch der neue Hersteller für dasselbe Jahr eine Erklärung bei der zugelassenen Stelle oder der genehmigten PRO einreichen müssen: der bisherige Verpackungsverantwortliche für alle Verpackungen, die bis zum 11. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, und der neue Hersteller für alle Verpackungen, die am oder nach dem 12. August 2026 auf den Markt gebracht werden.