Zwischenfälle

Die IVK (BE004) erhebt keinerlei Einspruch gegen die Rückführung einer vorangemeldeten Verbringung, wenn diese von der Anlage ganz oder teilweise verweigert wurde. Eine vorherige Bestätigung seitens der IVK (BE004) ist nicht erforderlich.

Für die Rückführung zum Versandort (Feld 9) kann das gleiche Begleitformular verwendet werden, wobei in Feld 18 das Datum und der Vermerk „verweigert “einzutragen ist mit dem Hinweis: zurück zum Erzeuger – Feld 9.

Der Notifizierende (oder dessen Bevollmächtigter) wird gebeten, die Ankunft der Ladung am ursprünglichen Versandort (Feld 9) zu bestätigen. Dies kann durch eine einfache kurze Mitteilung an incident@ivcie.be erfolgen.

Interregionale Verpackungskommission (IVK)