Es gibt Verpackungsverantwortliche vom Typen A, B, C oder D:

Typ A: Jede Person, die Produkte zwecks oder bei ihrer Vermarktung in Belgien verpackt hat oder hat verpacken lassen.

Typ B: Wurden die auf den belgischen Markt gebrachten Produkte nicht in Belgien verpackt, jede Person, die die verpackten Produkte hat einführen lassen oder selbst eingeführt hat und diese Waren nicht selbst entpackt oder verbraucht;

Typ C: Was Verpackungsabfälle industrieller Herkunft anbelangt, die nicht unter Typ A oder Typ B fallen, jede Person, die die verpackten Produkte auf belgischen Staatsgebiet entpackt oder verbraucht und aufgrund dessen für die entstehenden Verpackungsabfälle als verantwortlich gilt;

Typ D: was Serviceverpackungen anbelangt, im Gegenteil zu dem Vorstehenden, jede Person, die diese Serviceverpackungen in Belgien herstellt, um sie in Belgien auf den Markt zu bringen, wie auch, wenn die Serviceverpackungen nicht in Belgien hergestellt werden, jede Person, die sie nach Belgien eingeführt hat, um sie auf den belgischen Markt zu bringen, oder jede Person, die die Serviceverpackungen einführt und sie selbst in Belgien auf den Markt zu bringen, gleich ob als Einzelhändler oder nicht.

 

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Interregionalen Verpackungskommission (IVK)